Arbeitsrecht
Wir vertreten im Individualarbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorrangig in den nachfolgenden Bereichen:
- Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
- Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
- Beratung bei Trennung und Ausscheiden von Führungskräften
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Gestaltung von Mitarbeiter-Vergütungsregelungen und von variablen Vergütungssystemen
- Abmahnungen
- Vorbereitung und Gestaltung von Kündigungen
- Abwehr von und Verteidigung gegen Kündigungen
- Abfindungsverhandlungen
- Rechtssichere Gestaltung von Wettbewerbsverboten und Vertretung in Konkurrenzschutzsachverhalten
- Arbeits- und Dienstzeugnisse
Im kollektiven Arbeitsrecht sind wir vorrangig mit nachfolgenden Themen befasst:
- Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht
- Betriebsvereinbarungen und Betriebsordnungen
- Sozialplan und Interessenausgleich
- Massenentlassungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Arbeitsrecht der öffentlichen Hand und kirchliches Arbeitsrecht
- VBL, insbesondere Durchsetzung von Gegenwertforderungen ausscheidender Beteiligter
- Beratung bei Umstrukturierung, Betriebsveräußerung und Stilllegungen
- Betriebsübergang