Technologierecht, IT-Recht, Datenschutzkonzepte und Sicherheitskonzepte
Wir beraten Technologiefirmen, Software- und IT- Unternehmen, Agenturen, Softwarehäuser, sonstige technologienahe Unternehmen und die öffentliche Hand. Im Internetrecht sind wir seit Entstehung dieses Rechtsgebiets tätig. Nachfolgend finden Sie unsere Beratungsschwerpunkte:
- Softwareerstellungsverträge und Softwareüberlassungsverträge
- Wartungsverträge und Pflegeverträge (Service Level Agreements)
- Lizenzverträge und Vertriebsverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Rahmenverträge, Projektverträge und Kooperationsverträge bei Großprojekten
- Know-How-Verträge und Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Beratung bei der Sicherung von Schutzrechten
- Konzeption und Begleitung von Outsourcingprojekten
- Vertretung und Beratung in Domainstreitigkeiten
- Beratung bei der Gestaltung von Plattformen, Communities, Webshops und Foren (B2B, B2C)
- Beratung im Hinblick auf Verbraucherschutz, Informationspflichten und Widerrufsbelehrung
- Beratung und Betreuung in vergaberechtlichen Fragen (BVB, EVB-IT) sowie bei der Durchführung des E-Governments
- Prozessführung und Vertretung in Schiedsgerichts- und Schlichtungsverfahren