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Beratung von Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand, Vergaberecht

Wir beraten Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand, insbesondere von Bund und Ländern. Weiterhin beraten wir Städte und Gemeinden und deren Einrichtungen. Nachfolgend finden Sie maßgebliche Arbeitsschwerpunkte unserer Kanzlei in diesem Bereich:

  • Beratung und Begleitung von Liquidationen
  • Tätigkeit als Liquidator oder als dessen anwaltlichem Berater
  • Laufende anwaltliche Beratung öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen in allen Rechtsfragen
  • Gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche Beratung
  • Arbeitsrechtliche Beratung
  • Moderation zwischen Beteiligungsgesellschaften und ihren Gesellschaftern
  • Beratung bei Haftungs- und Durchgriffssachverhalten
  • Amtshaftung
  • Unterstützung bei der Wahl der Organisationsform
  • Privatisierungen
  • PPP-Projekte (Public Private Partnership)
  • Vergabeverfahren
  • Betreuung von E-Government-Projekten

Ihr Ansprechpartner: