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Medizinrecht, Arztrecht, Zahnarztrecht und Gesundheitsrecht

Wir vertreten zahlreiche Ärzte und Zahnärzte, die vorwiegend in Gemeinschaftspraxen („Berufsausübungsgemeinschaften“) organisiert sind, Krankenhäuser und Apotheken. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet im Vertragsarztrecht und im Vertragszahnarztrecht die Beratung im Bereich ärztlicher Kooperationen. Exemplarisch finden Sie nachfolgend unsere medizin- und gesundheitsrechtlichen Beratungsschwerpunkte:

  • Beratung bei der Gründung von Arztpraxen und Zahnarztpraxen einschließlich Erwirkung der Zulassung
  • Beratung bei der Übernahme von Arztpraxen und Zahnarztpraxen und bei dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Gemeinschaftspraxen
  • Umfassende Beratung von Berufsausübungsgemeinschaften jeder Art
  • Projektsteuerung und Erstellung der erforderlichen Verträge
  • Gründung von örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften und von Medizinischen Versorgungszentren
  • Beratung bei der Bildung von Teilberufsausübungsgemeinschaften, Zweigpraxen und ausgelagerten Praxisräumen
  • Errichtung und Betreuung von Apparate- und Laborgemeinschaften
  • Wirtschaftliche und organisatorische Optimierung von Praxen, insbesondere durch Integration angestellter (Zahn-)Ärzte
  • Betreuung von Kooperationen zwischen Krankenhäusern
  • Betreuung von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und (Zahn-)Ärzten sowie von Krankenkassen
  • Beratung in Zulassungsfragen jeder Art und Interessenwahrnehmung gegenüber den vertragsärztlichen Einrichtungen (insbesondere KV und KZV)
  • Beratung von Gesellschaftern bei Gesellschafterstreit und Trennungssachverhalten
  • Berufsrecht, ärztliches Werbe- und Wettbewerbsrecht
  • Krankenhausrecht
  • Medizinrecht
  • Arztrecht
  • Zahnarztrecht
  • Belegarztverträge
  • Apothekenrecht
  • Arbeitsrecht der Heilberufe (Chefarztverträge und Anstellungsverträge für ärztliches und nichtärztliches Personal)

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