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Tätigkeit als Liquidator, anwaltliche Beratung von Unternehmen in Liquidation

Der Kanzleiinhaber Dr. Alexander Böck verfügt über profunde Erfahrung als von privaten und öffentlichen Gesellschaftern beauftragter Liquidator von Unternehmen sowie als anwaltlicher Berater von Gesellschaften in Liquidation. Rechtsanwalt Dr. Böck war insbesondere in den folgenden mehrjährigen Liquidationsverfahren als Liquidator und Rechtsberater tätig:

  • 1995 – 1998: Liquidator der Gebrüder Boehringer GmbH & Co. KG i.L., Tamm bei Stuttgart
  • 2005 – 2008: Liquidator der fiscus GmbH i.L., Bonn (Gesellschafter waren die „alten“ Bundesländer außer dem Saarland)
  • seit 2010: Anwaltlicher Berater der IWF Wissen und Medien gGmbH i.L., Göttingen (Gesellschafter sind die „alten“ Bundesländer außer dem Saarland)

Rechtsanwalt Dr. Böck hat intensive Beratungserfahrung insbesondere bei der Durchführung der nachfolgend aufgeführten Liquidationsaufgaben:

  • Massenentlassungen im privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Kontext
  • Verhandlung und Abschluss von Sozialplänen und Interessenausgleich
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Abwicklung von Verträgen mit Altersteilzeit-Beschäftigten
  • Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit Arbeitnehmern und deren Anwälten
  • Arbeitsrechtliche Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Beendigung der Mitgliedschaft bei der VBL
  • Verhandlungen mit Banken, Gläubigern und Schuldnern
  • Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen jeder Art
  • Abwicklung sämtlicher Rechts- und Vertragsverhältnisse
  • Veräusserung von Gesellschaftsvermögen
  • Veräußerung von Grundstücken
  • Vermeidung von Verstößen gegen die Insolvenzordnung, insbesondere von Insolvenzverschleppung und von Anfechtungstatbeständen
  • Kommunikation mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Finanzplanung, Controlling und Jahresabschluss
  • Laufende Berichterstattung an Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat
  • Umfassende Kommunikation mit den betroffenen Ministerien
  • Verhandlungen mit Städten und Gemeinden (Oberbürgermeister- und Bürgermeisterebene) und Behörden (Amtsleiterebene)
  • Vorbereitung und Leitung von Gremiensitzungen
  • Umstrukturierungsmaßnahmen (Umwandlungen u.a.)
  • Einleitung und Abwehr von Gerichtsverfahren
  • Begleitung von Bebauungsplanverfahren

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